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Orgelbau und Orgelmusik in Deutschland sind Immaterielles Kulturerbe der Menschheit

Der Orgelbau und die Orgelmusik in Deutschland sind in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Dies sei vom UNESCO-Komitee für Immaterielles Kulturerbe am 7. Dezember 2017 auf seiner Sitzung im südkoreanischen Jeju entschieden worden, teilte die Deutsche Kommission der UN-Kulturorganisation in Bonn mit. Deutschland könne auf eine große kulturelle Tradition des Orgelbaus und der Orgelmusik zurückblicken, die ihresgleichen suchten, so die Kulturstaatsministerin Monika Grütters.
Die UNESCO betont, die Orgelmusik sei eine Universalsprache, die Religionen verbinde. In Gottesdiensten, Konzerten und modernen Konzertveranstaltungen habe die Orgel ihren Raum gefunden und diene der Gemeinschaftsstiftung.
Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz Susanne Eisenmann verwies auf die „vielen lokal- und regionalspezifischen Orgelbaustile in Deutschland“. Das „vielschichtige Klangspektrum“ dieser „Königin der Instrumente“ empfindet sie als faszinierend. Christoph Wulf, der Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission betonte, jede Orgel sei einzigartig in ihrer Konzeption und Gestaltung und sei eigens für den jeweiligen Raum gefertigt.
In Deutschland existieren zurzeit ca. 400 handwerkliche Orgelbetriebe, darunter einige bedeutende Familienbetriebe, mit mehr als 2800 Mitarbeitern. Zehntausende haupt- und ehrenamtliche Organisten versehen ihren Dienst an über 50 000 Orgeln.
Deutschland zählt heute weltweit zu den wichtigsten Ländern für Orgelbau und -musik. Die Aufnahme in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes würdigt die Traditionen und Fertigkeiten dieses über Jahrhunderte gewachsenen kulturellen Erbes.
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